Welches sind die Wartefristen für das benötigte Gutachten?
Zunächst melden Sie sich bei unserem verkehrsmedizinischen Zentrum an. Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen einen Kostenvorschuss, den wir anhand des zu erwartenden Aufwands kalkulieren. Im nächsten Schritt haben Sie einen Kostenvorschuss in Form einer Banküberweisung zu leisten. Nach Zahlungseingang fordern wir umgehend Ihre Akten von der zuständigen Behörde an und Sie erhalten ein schriftliches Aufgebot. Nach der Untersuchung dauert es ungefähr einen Monat, bis Gutachten abgeschlossen sind. Das Gutachten wird von unserem Zentrum umgehend dem für Sie zuständigen Strassenverkehrsamt zugestellt.
Wird das Gutachten von allen kantonalen Strassenverkehrsämtern in der Schweiz anerkannt?
Selbstverständlich sind die verkehrsmedizinischen Gutachten unseres Zentrums von allen Schweizer Strassenverkehrsämtern anerkannt. Dieser Sachverhalt ist seit Juli 2016 gesetzlich festgelegt.
Unser Anmeldeformular können Sie hier direkt herunterladen oder Sie können sich Online-Anmelden. Senden Sie es bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an unser verkehrsmedizinisches Zentrum per email oder per Post zurück. Nach Eingang erhalten Sie innerhalb von wenigen Tagen einen Kostenvorschuss, der sich nach dem voraussichtlichen Aufwand richtet.
Bitte überweisen Sie den Betrag so schnell wie möglich.
Bei einer Begutachtung handelt sich um eine ärztliche Abklärung mit einem Gespräch und einer körperlichen Untersuchung. Dafür ist in etwa eine Stunde einzuplanen. Allenfalls können Urin-, Blut- oder Haaranalysen sowie weitere Untersuchungen (Verkehrspsychologie, Kontrollfahrt) veranlasst werden. Für die Laborabklärungen müssen die Kopfhaare mindestens 5 cm lang und sie dürfen weder gefärbt, noch gebleicht, noch getönt sein.
Während es bei anderen Instituten teils wochenlang dauern kann, bis Berichte fertiggestellt und übermittelt werden, verfassen wir in unserem verkehrsmedizinischen Zentrum den Bericht umgehend nach Vorliegen aller Ergebnisse sowie der angeforderten Fremdberichte und leiten ihn direkt an das zuständige Strassenverkehrsamt weiter.
Was muss ich zur verkehrsmedizinischen Untersuchung mitbringen?
Das meiste haben Sie bereits im Vorfeld erledigt. Für den Fall, dass Sie aktuell bereits Urinproben oder Blutuntersuchungen bei Ihrem Hausarzt durchgeführt haben oder in einer Therapie sind, können Sie uns die Resultate der Urin- und Blutuntersuchungen mit einem Kurzbericht des Arztes vorab senden. Sie können die Ergebnisse auch direkt zur Untersuchung mit einem kurzen Bericht des Arztes oder der Therapiestelle mitbringen. Falls Sie bereits eine Vorabzahlung für diese Leistungen bei uns bezahlt haben, wird dies selbstverständlich in der Endabrechnung verrechnet. Falls Sie regelmässig Medikamente einnehmen müssen, bringen Sie bitte einen aktuellen Medikamentenplan zur Begutachtung mit.
Wie werde ich über die Ergebnisse meines Gutachtens informiert?
Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten oder eine Abstinenzkontrolle?
Die Kosten richten sich nach dem zu erwartenden Aufwand (wie etwa Anzahl erforderlicher Haaranalysen). Die Berechnung erfolgt anhand der Angaben ihrer Anmeldung. Alle Kosten werden in der Abschlussrechnung aufgeführt. Die Dienstleistungen der Verkehrsmedizin Thurgau - verkehrsmedizinisches Zentrum bieten ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis und sind im Vergleich zu unseren Mitbewerbern kostengünstiger oder auf einem ähnlichen Niveau, ohne dabei Abstriche bei der Qualität zu machen.
Die Kosten für eine Abstinenzkontrolle liegen bei circa 300 CHF, exkl. MWST (administrative und ärztliche Leistung) sowie dem Aufwand für Laboruntersuchungen (z.B. Haaranalyse auf Drogen oder Medikamente circa 330 CHF, Haaranalyse auf Alkohol circa 230 CHF)..
Differenzen zwischen Kostenvorschuss und Endbetrag werden entweder rückerstattet oder müssen nachbezahlt werden.
Kann ich die Vorauszahlung für ein Gutachten oder eine Abstinenzkontrolle in Raten leisten?
Nein, eine Ratenzahlung ist aus administrativen Gründen leider nicht vorgesehen.
Haben Behörden einen Einfluss auf die verkehrsmedizinischen Gutachten?
Nein, unsere Gutachten sind unabhängig und neutral nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, es bestehen keinerlei Interessensverbindungen zu zuweisenden Behörden. Die Gutachten werden nach verkehrsmedizinischen Vorgaben orientiert an aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt.