2026-08-09
Führerausweis weg – auch als Fussgänger? Was wirklich in der Begutachtungspraxis zählt
1. Einleitung
Als Fussgänger den Führerausweis verlieren? Was auf den ersten Blick absurd klingt, ist rechtlich möglich. Genau dieses Thema hat der Blick-Artikel «Fahrausweis-Entzug: So schnell ist zu Fuss der Ausweis weg» (blick.ch) kürzlich aufgegriffen: Ein hoher Promillewert zu Fuss, ein Sturz, ein anonymer Hinweis oder ein auffälliges Verhalten können bei den Behörden «begründete Zweifel» an der Fahreignung auslösen und damit eine verkehrsmedizinische Abklärung der Stufe 4.
Die Kosten liegen schnell bei 1’000 bis 2’000 Franken und mehr. Doch wie häufig kommt das in der Praxis wirklich vor?
2. Der rechtliche Rahmen: Fahreignung gilt generell
In der Schweiz muss jede Person, die einen Führerausweis besitzt, grundsätzlich fahreignungsgemäss sein, unabhängig davon, ob sie gerade ein Fahrzeug lenkt. Die Behörden können bei konkreten Hinweisen auf Alkohol oder Drogenprobleme, psychische oder körperliche Einschränkungen eine Abklärung anordnen.
Seit der Gesetzesänderung vom 1. April 2023 müssen vorsorgliche Entzüge alle drei Monate neu beurteilt werden und sind anfechtbar. Rechtlich festgelegt ist (Art. 30a VZV) ist:
- Die betroffene Person kann drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft der Entzugsverfügung (und danach jeweils wieder drei Monate nach einer Aufrechterhaltungsverfügung) schriftlich eine Neubeurteilung verlangen.
- Die Behörde muss dann innert 20 Arbeitstagen entscheiden und entweder den Entzug mit einer anfechtbaren Verfügung aufrechterhalten oder den Ausweis zurückgeben.
Es gibt also kein automatisches, behördliches Pflicht-Review alle drei Monate. Die Initiative liegt bei der betroffenen Person. Erst wenn sie das Gesuch stellt, entsteht die Pflicht der Behörde zur Neubeurteilung und zum Erlass einer anfechtbaren Verfügung.
Anonyme Hinweise allein reichen zudem nur noch unter engeren Voraussetzungen aus. Nach Art. 30b der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) gilt:
- Meldet eine Privatperson der Behörde Zweifel an der Fahreignung einer anderen Person, kann die Behörde beim behandelnden Arzt einen Bericht einholen.
- Anonymität und Vertraulichkeit werden der meldenden Person nur noch zugesichert, wenn sie ein schutzwürdiges Interesse nachweist (z. B. drohende berufliche Nachteile, wenn sie den eigenen Vorgesetzten meldet).
- Wer grundlos oder böswillig jemanden anschwärzt, riskiert privatrechtliche Schadenersatzforderungen (z. B. für die Kosten einer unnötigen Fahreignungsuntersuchung).
Der Blick-Beitrag schildert mehrere Fallbeispiele, darunter Personen, die als Fussgänger mit hohen Promillewerten auffällig wurden oder aufgrund anonymer Meldungen zu einer Untersuchung aufgefordert wurden. Solche Berichte wecken verständlicherweise Unsicherheit.
3. Die Realität in der Begutachtungspraxis
Wichtig ist eine klare Einordnung aus der täglichen Arbeit: Meldungen über betrunkene Fussgänger kommen in der Begutachtungspraxis so gut wie nicht vor. Die überwiegende Mehrheit der verkehrsmedizinischen Stufe 4 Abklärungen betrifft Lenkerinnen und Lenker, die im Strassenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss aufgefallen sind, oder Personen mit bekannten Suchtproblemen, psychischen Erkrankungen oder nach wiederholten Auffälligkeiten.
Isolierte Vorfälle als Fussgänger ohne weitere Hinweise auf ein stabiles Problem führen nur in Ausnahmefällen zu einer verkehrsmedizinischen Gutachtensanordnung der Stufe 4 und selbst dann prüfen die Behörden und die Gerichte streng, ob wirklich «begründete Zweifel» vorliegen.Bundesgerichtsentscheide haben in mehreren Fällen übertrieben eifrige Anordnungen gestoppt.
Die Schwelle ist höher, als manche Medienberichte vermuten lassen.
4. Was Betroffene wissen sollten
- Eine Aufforderung zur verkehrsmedizinischen Begutachtung ist kein automatischer Ausweisverlust. Sie dient der objektiven Klärung der Fahreignung.
- Transparenz und gute Vorbereitung sind entscheidend: Unterlagen bereitstellen, allfällige Abstinenznachweise oder Therapieberichte mitbringen und offen Auskunft geben.
- Die Kosten trägt in der Regel die betroffene Person. Deshalb lohnt es sich, vor der Anmeldung Wartezeiten und den genauen Aufwand zu klären.
5. Fazit der Verkehrsmedizin Thurgau in Kreuzlingen . verkehrsmedizinisches Zentrum
Die Fahreignung ist ein hohes Gut – für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.
Gleichzeitig müssen Abklärungen verhältnismässig und nachvollziehbar bleiben. In unserer Praxis am verkehrsmedizinischen Zentrum sehen wir fast ausschliesslich Fälle mit direktem Bezug zum motorisierten Verkehr oder mit klaren, wiederholten Hinweisen auf eine problematische Konsumstruktur.
Der spektakuläre Einzelfall «betrunken zu Fuss», wie er im Blick-Artikel beschrieben wird, bleibt die absolute Ausnahme.Wer eine Stufe-4-Begutachtung erhalten hat, sollte die Situation ernst nehmen, aber nicht in Panik geraten. Der Prozess ist planbar und fair. Unsere Gutachten werden von allen Strassenverkehrsämtern der Schweiz anerkannt.
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Quellen
https://lawbrary.ch/law/art/VZV-v2026.01-de-art-30b/
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1976/2423_2423_2423/de
Disclaimer: Dieser Artikel wurde nach meinem eigenen Wissen und meiner Idee erstellt. Ergänzt durch Recherchen und sprachlich mit KI geprüft und optimiert. Dieser Artikel ist rein edukativ und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte melden Sie sich, wenn Sie Ungenauigkeiten feststellen.
Roediger - 10:03:42 @ Allgemein, Alkohol und Sucht