2026-05-02
Wie man in der Schweiz den Fachtitel „Verkehrsmediziner/in SGRM“ erwirbt – Voraussetzungen, Weg und berufliche Möglichkeiten
1. Hintergrund
Verkehrsmedizin ist ein spannendes und gesellschaftlich hochrelevantes Spezialgebiet: Sie verbindet Medizin, Recht und Verkehrssicherheit. In der Schweiz wird der Titel „Verkehrsmediziner/in SGRM“ von der Sektion Verkehrsmedizin der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) verliehen.
Es handelt sich nicht um einen klassischen FMH-Facharzt-Titel, sondern um einen anerkannten Zusatztitel (Fachtitel), der die höchste Qualifikationsstufe (verkehrsmedizinische Abklärungen der Stufe 4) für verkehrsmedizinische Begutachtungen darstellt. In diesem Blog stellt die Verkehrsmedizin Thurgau, Verkehrsmedizinisches Zentrum in Kreuzlingen dar, wie unsere leitende Ärztin, Frau Dr. Dengler Voss, ihren Titel erhalten hat und welche Anforderungen sie dabei erfüllen musste.
2. Voraussetzungen für den Titelerwerb
Der Titel berechtigt Ärzte und Ärztinnen, komplexe Fahreignungs- und Fahrfähigkeitsgutachten zu erstellen – genau das, was Kantone und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) bei Zweifelsfällen oder schweren Fällen verlangen.
Um den Titel zu erwerben, müssen folgende grundlegende Bedingungen erfüllt sein (laut aktuellem Titelreglement der SGRM):
- Eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom (Medizinalberuferegister-Eintrag).
- Mitgliedschaft in der SGRM (Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin).
- In der Regel ein relevanter FMH-Facharzt-Titel in einem verkehrsmedizinisch nahen Gebiet, z. B.:Rechtsmedizin, Innere Medizin / Allgemeinmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie. Neurologie oder Arbeitsmedizin.
Der Titel baut also auf einer soliden fachärztlichen Basis auf. Reine Assistenzärzte ohne Facharzt-Titel kommen in der Praxis selten infrage.
3. Der Weg zum Fachtitel „Verkehrsmediziner/in SGRM
Zusätzlich müssen bereits praktische Erfahrung in einer verkehrsmedizinischen Untersuchungsstelle mitgebracht werden. Der Erwerb des Titels besteht dann aus theoretischer Weiterbildung, praktischer Tätigkeit und einer Abschlussprüfung. Das gesamte Programm wird von der Weiter- und Fortbildungskommission der SGRM Sektion Verkehrsmedizin betreut. Die praktische Ausbildung findet in anerkannten verkehrsmedizinischen Weiterbildungsstätten statt (z. B. Institute für Rechtsmedizin oder spezialisierte Verkehrsmedizin-Zentren).
4. Theoretische Weiterbildung (4 Module)
Voraussetzung: Man muss bereits in einer verkehrsmedizinischen Stelle tätig sein.
Die Module dauern je 1–2 Tage und decken folgende Themen ab:
Modul 1: Rechtliche Grundlagen (SVG, VZV, VRV, Gutachtenaufbau, Gesprächsführung)
Modul 2: Alkohol, Drogen und psychotrope Substanzen (Sucht, Laboranalysen, Prognose)
Modul 3: Somatische Erkrankungen (Herz-Kreislauf, Diabetes, neurologische Erkrankungen etc.)
Modul 4: Psychische Erkrankungen und verkehrspsychologische Aspekte (charakterliche Eignung, kognitive Leistungen)
Die Kurse werden über das Fortbildungszentrum für Fahreignungsbegutachtung Schweiz organisiert.
5. Praktische Weiterbildung
- Mindestens 2 Jahre halbtägige (50 %) Anstellung in einer anerkannten verkehrsmedizinischen Weiterbildungsstätte.
- Eigenverantwortliche Durchführung von Fahreignungsbegutachtungen – das Spektrum muss breit sein (Senioren, Sucht, somatische und psychische Erkrankungen, berufliche Fahrer etc.).
- Praktische Begleitungen
Alle Leistungen müssen vom Leitenden der Weiterbildungsstätte bestätigt werden.
6. Prüfung und Titelerwerb
Nach Abschluss der Weiterbildung wird eine Prüfung abgelegt. Bei Bestehen und Erfüllung aller Voraussetzungen stellt die Weiter- und Fortbildungskommission den Antrag an den Präsidenten der Sektion. Der Titel wird dann offiziell verliehen. Der Titel muss regelmässig rezertifiziert werden (Fortbildungspflicht).
7. Arbeitsbereiche
Der Titel qualifiziert Sie für die höchste Stufe 4 im schweizweiten Stufenmodell der Verkehrszulassungsverordnung (VZV). Nur Verkehrsmediziner SGRM dürfen:
- Komplexe Fahreignungsgutachten bei Zweifelsfällen, Suchtproblemen, schweren Erkrankungen oder nach Entzug des Führerausweises erstellen.
- Gutachten für berufliche Fahrer (C/D-Kategorien), Senioren mit besonderen Risiken oder bei Abweichungen von den medizinischen Mindestanforderungen abgeben.
- Fahrfähigkeitsabklärungen (z. B. nach Unfällen oder Medikamenteneinnahme) in schwierigen Fällen durchführen.
8. Berufliche Perspektiven
- Anstellung in verkehrsmedizinischen Abteilungen von Instituten für Rechtsmedizin (z. B. Zürich, Bern, Basel, Genf).
- Selbstständige verkehrsmedizinische Praxis oder Kooperation mit Kantonen.
- Gutachtertätigkeit für Strassenverkehrsämter und das ASTRA.
- Lehrtätigkeit, Fortbildung und Mitarbeit an Standards der SGRM.
- Interdisziplinäre Arbeit mit Verkehrspsychologen, Toxikologen und Behörden.
9. Fazit
Der Bedarf ist hoch, die Schweiz braucht qualifizierte Spezialisten für die Verkehrssicherheit, besonders im Hinblick auf alternde Bevölkerung, Drogenproblematik und berufliche Mobilität.
Der Fachtitel „Verkehrsmediziner/in SGRM“ ist anspruchsvoll, aber lohnend. Er kombiniert medizinisches Fachwissen mit rechtlichen und psychologischen Kompetenzen und trägt direkt zur Verkehrssicherheit bei. Wer bereits Facharzt ist und Interesse an Begutachtung, Forensik oder Public Health hat, findet hier ein spannendes Zusatzgebiet.
Quellen
https://verkehrsmedizin.org/Startseite/
YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=_f_vY3a7kEo&t=30s
Die Nutzung von medtraffic kurz auf YouTube erklärt.
Roediger - 20:37:05 @ Allgemein