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2025-04-24

Führerausweisentzug wegen wiederholten Fahrens in angetrunkenem Zustand: Eine juristische Analyse

1. Einleitung

Der Entzug des Führerausweises ist eine bedeutende Massnahme, die sowohl die Verkehrssicherheit gewährleisten als auch Verkehrsvergehen sanktionieren soll. Ein interessantes Urteil des Bundesgerichts vom 22. Dezember 2008 (Prozessnummer: 1C_288/2008) beschäftigt sich mit der Frage, ob das Fahren in einem Parkplatz unter Alkoholeinfluss und die Länge des daraufhin verhängten Führerausweisentzugs gerechtfertigt sind. 

Solche juristischen Urteile sind auch für verkehrsmedizinische Untersuchungen der Stufe 4 und damit auch für die Verkehrsmedizin Thurgau - Verkehrsmedizinisches Zentrum wichtig, da sie den rechtlichen Rahmen und die Sanktionen vorgeben, auf denen unsere Beurteilungen und Empfehlungen basieren. Zudem können Fragen der Probanden und Probandinnen mit einem entsprechenden juristischen Verweis geklärt werden.

2. Sachverhalt

Am 19. Mai 2007 fuhr A im Parkplatz eines Sportcenters alkoholisiert und hatte dabei eine Blutalkoholkonzentration von 1,56 Promille. Infolgedessen wurde ihm der Führerausweis entzogen. 

Bereits im Jahr 2006 war A wegen Fahrens mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,24 Promille der Führerausweis entzogen worden. Am 5. Juni 2007 ordnete das kantonale Strassenverkehrsamt einen Führerausweisentzug von dreizehn Monaten an. 

Darüber hinaus wurde A am 11. Oktober 2007 vom Strafrichter wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe und zu einer Busse verurteilt. Mit dem Entscheid des Strassenverkehrsamtes war A jedoch nicht einverstanden und legte Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er argumentierte unter anderem, dass die Dauer des Führerausweisentzugs unverhältnismässig sei, da er nicht auf einer öffentlichen Strasse, sondern nur in einem Parkplatz gefahren sei.

3. Entscheidung des Bundesgerichts

Das Bundesgericht wies die Beschwerde von A ab. Gemäss Art. 16c Abs. 2 lit. c SVG (Strassenverkehrsgesetz) wird der Führerausweis für mindestens zwölf Monate entzogen, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis bereits einmal wegen einer schweren Widerhandlung entzogen wurde. Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,8 Promille stellt gemäss Art. 16c Abs. 1 lit. b SVG eine schwere Widerhandlung dar.

Die Rechtsprechung betrachtet einen Parkplatz als eine dem öffentlichen Verkehr dienende Strasse im Sinne von Art. 1 Abs. 2 SVG, da er einem unbestimmten Personenkreis zugänglich ist. Demnach müssen sich die Fahrer dort ebenfalls an die Strassenverkehrsregeln halten. Auch das Fahren nur weniger Meter auf einem Parkplatz unter Alkoholeinfluss gilt als Fahren in angetrunkenem Zustand. A hatte zum Zeitpunkt der Tat eine Blutalkoholkonzentration von 1,56 Promille und somit die Grenze von 0,8 Promille deutlich überschritten. Dies rechtfertigte eine Erhöhung der Mindestentzugsdauer

Zusätzlich hatte A innerhalb von weniger als einem Jahr erneut eine schwere Widerhandlung begangen. Somit hatten die kantonalen Behörden ihren Ermessensspielraum aus Art. 16 Abs. 3 SVG nicht überschritten, als sie die Mindestentzugsdauer von zwölf Monaten um einen Monat erhöhten.

4. Fazit

Dieses Urteil verdeutlicht die konsequente Anwendung der Schweizer Strassenverkehrsgesetze im Hinblick auf den Führerausweisentzug bei Alkohol am Steuer. 

Die Entscheidung des Bundesgerichts vom 22. Dezember 2008 (Prozessnummer: 1C_288/2008) zeigt klar, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss auch auf Parkplätzen eine schwerwiegende Widerhandlung darstellt, die strenge Sanktionen nach sich zieht

Zusätzlich ist dieses Urteil für verkehrsmedizinische Abklärungen der Stufe 4 und damit auch für die Verkehrsmedizin Thurgau - Verkehrsmedizinisches Zentrum relevant, da es die rechtlichen Grundlagen und Sanktionsmechanismen präzisiert, die für unsere Bewertungen und Empfehlungen massgeblich sind.

Referenzen

Websites

http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F128-II-173%3Ade&lang=de&type=show_document

https://www.bfu.ch/de/services/gerichtsentscheide/ein-fuehrerausweisentzug-nur-waehrend-der-freizeit-ist-nicht-vereinbar-mit-der-verkehrssicherheit

https://www.bger.ch/jurisdiction-recht

https://www.bfu.ch/de/services/rechtsfragen/alkoholgrenzwerte-schweizer-verkehr

https://www.bfu.ch/de/die-bfu/medien/alkohol-am-steuer-2024

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1959/679_705_685/de#art_31

YouTube

https://www.youtube.com/watch?v=gD492CWEGG0

Ein Podcast der Sendung Galileo. Diese untersuchte die Reaktionsfähigkeit unter realen Bedingungen, inklusive einer verkehrsmedizinischen Expertise.

Roediger - 11:41:33 @ Allgemein


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