Verkehrsmedizin Thurgau         
 Verkehrsmedizinisches Zentrum - Ihr Spezialist für verkehrsmedizinische Abklärungen

2025-09-09

Nicht bestandene Kontrollfahrt: Folgen, Optionen, nächste Schritte

1. Einleitung

Manche Wege im Leben verlangen einen Moment der Bestätigung – die ärztlich begleitete Kontrollfahrt zur Überprüfung der Fahreignung gehört dazu. Sie schafft Klarheit darüber, wie sicher und souverän Sie heute im Strassenverkehr unterwegs sind und verbindet fahrpraktische Beobachtungen mit einer fachärztlichen Einschätzung.

Eine ärztlich begleitete Kontrollfahrt zur Überprüfung der Fahreignung dient der objektiven Beurteilung Ihrer aktuellen Fahrkompetenz unter realen Bedingungen und der Einordnung allfälliger medizinischer Fragestellungen im Kontext des Fahrens. Ziel ist die sichere Teilnahme am Strassenverkehr.

2. Rechtsgrundlagen

Eine nicht bestandene Kontrollfahrt führt zum Entzug des Führerausweises bzw. zur Aberkennung eines ausländischen Ausweises. Ziel dieser Regelung ist die Verkehrssicherheit und der Schutz aller Verkehrsteilnehmenden.

Massgeblich sind Art. 14 Abs. 3 Strassenverkehrsgesetz (SVG), Art. 29 Abs. 1 und 2 lit. a Verkehrszulassungsverordnung (VZV) sowie das Bundesgerichtsurteil BGE 136 II 61 zur Nichtanfechtbarkeit des Ergebnisses.

3. Was gilt als Nichtbestehen?

Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden. Ein unentschuldigtes Fernbleiben gilt als Nichtbestehen. Die Behörde weist im Aufgebot auf diese Konsequenz hin (Art. 29 VZV).

Das Ergebnis der Kontrollfahrt ist endgültig und kann nicht mit Beschwerde angefochten werden. Massgeblich ist die Beurteilung unmittelbar nach der Fahrt (BGE 136 II 61).

4. Wie geht es weiter?

Nach Nichtbestehen können Sie ein Gesuch um einen Lernfahrausweis stellen, um wieder zum Verkehr zugelassen zu werden. Damit beginnen Sie den regulären Ausbildungs- und Prüfprozess erneut. Zuständig ist Ihr Strassenverkehrsamt.

Wurde die Kontrollfahrt aus medizinischen Gründen angeordnet, ist vor weiteren Schritten zu klären, ob die medizinischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Erforderlich sind je nach Situation verkehrsmedizinische Untersuchungen, aktuelle Arztberichte, allfällige Therapienachweise und gegebenenfalls Abstinenzkontrollen.

5. Seniorinnen und Senioren ab 75 Jahren

Seit 1. Januar 2019 ist ab 75 Jahren alle zwei Jahre eine medizinische Kontrolluntersuchung obligatorisch. Bleibt die Fahreignung danach unklar, dann erfolgt in der Regel eine verkehrsmedizinische Abklärung der Stufe 4 (z. B. bei der Begutachtungsstelle Verkehrsmedizin Thurgau - Verkehrsmedizinisches Zentrum). Die verkehrsmedizinische Begutachtung der Stufe 4 kann einen positiven Bescheid haben, eine Ablehnung oder bei verbleibendem unklaren Ergebnis kann eine Kontrollfahrt angeordnet werden. Dies dient der Prävention und der Verkehrssicherheit.

6. Häufigste Frage an die Verkehrsmedizin Thurgau - Verkehrsmedizinisches Zentrum

Kann ich die Kontrollfahrt wiederholen?
Nein, eine Wiederholung der Kontrollfahrt ist nicht vorgesehen und das Ergebnis ist nicht anfechtbar. Für den Lernfahrausweis sind ein Gesuch und je nach Vorgeschichte zusätzliche Nachweise erforderlich; Details erhalten Sie beim zuständigen Strassenverkehrsamt.

7. Unsere Unterstützung

Die Verkehrsmedizin Thurgau - Verkehrsmedizinisches Zentrum klärt Ihre Fahreignung effizient und transparent ab. Unsere verkehrsmedizinischen Gutachten der Stufe 4 sind von allen Strassenverkehrsämtern der Schweiz anerkannt. Die Verkehrsmedizin Thurgau - Verkehrsmedizinisches Zentrum hat Probanden und Probandinnen für verkehrsmedizinische Abklärungen der Stufe 4 aus bisher vierzehn Kantonen. Aufgrund des Aufwands kann die Verkehrsmedizin Thurgau - Verkehrsmedizinisches Zentrum ärztlich begleitete Kontrollfahrten jedoch nur im Kanton Thurgau durchführen.

Quellen

Website/wissenschaftliche Studien

https://www.bast.de/DE/Publikationen/Foko/2019-2018/2018-17.html

https://www.l-drive.ch/de/fahren-im-alter

https://www.verkehrsmedizin.org/Blog/index.php/;focus=HSTPTP_com_cm4all_wdn_Flatpress_9459456&path=?x=entry:entry240613-151236#C_HSTPTP_com_cm4all_wdn_Flatpress_9459456__-anchor

https://www.bfu.ch/de/services/rechtsfragen/kontrollfahrt

YouTube

https://www.youtube.com/watch?v=0-0PGcf7N-Y

https://www.youtube.com/watch?v=FllkZ5VOt4U

Zwei schöne Videos auf YouTube, die sich mit der Mobilität im Alter und der Fahrfähigkeit beschäftigen. Ersterer wurde von der Unfallforschung der Versicherer hochgeladen. Der zweite Beitrag war auf dem Fernsehkanal ARTE zu sehen.

Roediger - 17:43:58 @ Fahrtauglichkeit und altersbezogene Veränderungen


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